Die Rudolf Steiner Gesamtausgabe

Zu Ihrer Entstehungsgeschichte

Waren Rudolf Steiners frühe Veröffentlichungen mit verschiedenen Verlegernamen verbunden – wie Kürschner, Spemann, Felber, Cotta, Altmann u.a. –, so war es ab demJahre 1908 fast ausschließlich seine Mitarbeiterin und Lebensgefährtin Marie Steiner von Sivers, die die Publikation seiner Werke betreute.
Mit Steiners Eintritt in die Theosophische Gesellschaft im Jahre 1902 erfuhr insbesondere seine Vortragstätigkeit eine immense Ausdehnung. Allein in Berlin hat er über 1000 Vorträge gehalten. Insgesamt waren es über 6500. Durch die vor allem hiermit verbundene Reisetätigkeit war es ihm immer seltener möglich, die ihm von seinen Verlegern gesetzten Fristen einzuhalten. Um ihn von der Bürde des ständigen Arbeitens unter Termindruck zu befreien, gründete Marie (Steiner)-von Sivers im Jahre 1908 den «Philosophisch-Theosophischen Verlag» (später: «Philosophisch-Anthroposophischer Verlag»). Von nun an wurden dort seine geschriebenen Werke, vor allem aber die Mitschriften seiner Vorträge publiziert. Zu Lebzeiten Rudolf Steiners, also bis zum Jahre 1925, waren es, neben einer relativ kleinen Anzahl neuer Schriften, etwa 50 Vortragszyklen sowie zahlreiche Einzelvorträge. Bis zum Todesjahr von Marie Steiner (1948) – ihr war gemäß der von Rudolf Steiner getroffenen testamentarischen Verfügung das alleinige Recht an der Verwaltung seines gesamten Nachlasses und damit auch das der Herausgabe seiner Werke übertragen worden –, waren annähernd 500 Titel in dem von ihr geleiteten Verlag erschienen. Zur Weiterführung der herausgeberischen Arbeit nach ihrem Ableben gründete Marie Steiner, die vierzig Jahre lang die Leitung des Verlages und die Verantwortung für die Herausgabe der Schriften und Vorträge Rudolf Steiners innehatte, im Jahre 1943 die Rudolf Steiner-Nachlassverwaltung, Verein zur Verwaltung des literarischen und künstlerischen Nachlasses von Dr. Rudolf Steiner.

Die Aufgabe zur Schaffung einer Gesamtausgabe

Hatte bereits die Gründung des Nachlassvereins testamentarischen Charakter, so verlieh Marie Steiner ihren Absichten zusätzlich Nachdruck, indem sie in ihrem Testament den Nachlaßverein zu ihrem Universalerben einsetzte. Im «Übereignungsvertrag» vom 1. Dezember 1947, also etwa ein Jahr vor ihrem Tod, hat sie die Aufgaben der Nachlassverwaltung so formuliert: «Die Mitglieder des Vereins der Nachlass-Verwaltung haben darüber zu wachen, dass die Herausgabe des Werkes von Rudolf Steiner nach Möglichkeit und bestem Wissen und Gewissen in dessen Sinn erfolgt, dass namentlich auch kein Raubbau an den geistigen Inhalten getrieben wird, und daß Rudolf Steiners Werk mit seinem Namen verbunden bleibt.
Das gesamte noch unveröffentlichte Werk Rudolf Steiners soll möglichst vor Ablauf der Schutzfrist veröffentlicht werden, wodurch am besten vermieden wird, daß Fälschungen an die Öffentlichkeit gelangen. Gekürzte oder schlechte Nachschriften müssen bearbeitet und in eine bessere Form gebracht werden, da gerade durch sie der gute Name Rudolf Steiners als Stilist geschädigt wird.

Die von Rudolf Steiner selbst geschriebenen und als Bücher erschienenen Werke sollen wenn immer möglich zu einer schönen Gesamtausgabe vereinigt werden. Das in Vorträgen und Notizen enthaltene Werk Rudolf Steiners ist zu einem geordneten, chronologisch, fachlich und einheitlich gegliederten Ganzen zu vereinigen und auch äußerlich in die bestmögliche Form zu bringen und als eine zweite Kategorie in die Gesamtausgabe der Werke einzureihen; als weitere Kategorien die noch nicht gedruckten, gekürzten Nachschriften oder Aufzeichnungen, die im Dornacher Archiv vorhanden sind, ferner die unvollständigen oder gekürzten Nachschriften und Notizen aus den Jahren 1902–1912.»

Das Entstehen der Rudolf Steiner Gesamtausgabe

In der Folgezeit konzentrierte sich die Tätigkeit der Nachlaßverwaltung auf drei Bereiche: die Sichtung, Ordnung und Pflege des Nachlasses, die Herausgabe der Gesamtausgabe, mit der 1955/56 begonnen wurde, und die verlegerische Arbeit, für die der Rudolf Steiner Verlag, bis 2006 der Nachlassverwaltung angeschlossen, seit 2007 als eigenständige Aktiengesellschaft firmierend, verantwortlich zeichnet.
Im Unterschied zu vergleichbaren editorischen Unternehmungen hat es eine ausgiebige Planungsphase bzw. Vorbereitungszeit, in der die Archivbestände bis ins einzelne erfaßt und ausgewertet worden wären, im eigentlichen Sinne nicht gegeben. Einerseits drängte die Zeit, mit der Publikation noch unveröffentlichter Texte zu beginnen, da die Schutzfrist ursprünglich im Jahre 1955 ablaufen sollte. Wenige Monate vor diesem Zeitpunkt wurde sie dann auf 50, später sogar auf 70 Jahre verlängert. Andererseits hätten bei dem außergewöhnlichen Umfang des Steinerschen Nachlasses (Tausende von Vortragsnachschriften und Notizzetteln, einige hundert Briefe, Notizbücher, Skizzen usw.) entsprechende Vorarbeiten viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in Anspruch genommen, was bedeutet hätte, daß ein wesentlicher Teil des Werkes von Rudolf Steiner über einen langen Zeitraum der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestanden hätte. Dies konnte jedoch aufgrund des großen Interesses und der mit dem Werk verbundenen Aufgabenstellungen nicht in Betracht kommen. Das erklärt auch, daß seit Beginn der Herausgabe immer wieder gewisse Veränderungen bei der Zusammenstellung einzelner Vortragsbände sowie Korrekturen bei neu aufzulegenden Bänden notwendig wurden, was aber letztlich der Authentizität der Texte, ihrer systematischen und chronologischen Zuordnung sowie der Handhabung des Werkes in seiner Gesamtheit zugute kam bzw. kommt. Obwohl heute die Schutzfrist abgelaufen ist, bezieht sich diese nur auf Ausgaben, die vor 70 Jahren erschienen sind, auf die editierten Bände der Gesamtausgabe hat der Verlag nach wie vor das Copyright inne.

Die Rudolf Steiner Gesamtausgabe heute

Mittlerweile liegen in der Gesamtausgabe etwa 340 Bände (Schriften und Vorträge) sowie ein großer Teil des künstlerischen Werkes vor. Bis heute noch nicht edierte Bände verlangen eine besonders arbeitsaufwendige Betreuung, liegen dazu doch meist nur unvollständige Aufzeichnungen oder schwierig zu ordnende Materialien vor.
Da der Verlag und die Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung es auch als ihre Aufgabe ansehen, das Werk – im Rahmen des Möglichen – ständig verfügbar zu halten, werden vergriffene Bände immer wieder neu aufgelegt, was vor allem beim Vortragswerk bisweilen mit außerordentlich aufwendigen Arbeiten verbunden ist. So müssen in manchen Fällen die Texte erneut mit Unterlagen verglichen werden, die erst neu zugänglich geworden oder dem Archiv zugekommen sind; in Einzelfällen erweist sich eine teilweise oder vollständige Neuübertragung der Originalstenogramme als erforderlich. Für die Erarbeitung bzw. Ergänzung der jedem Band beigegebenen Hinweise bedarf es vielfach zeitaufwendiger Recherchen, etc.

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Die Rudolf Steiner Gesamtausgabe

Zu Ihrer Entstehungsgeschichte

Waren Rudolf Steiners frühe Veröffentlichungen mit verschiedenen Verlegernamen verbunden – wie Kürschner, Spemann, Felber, Cotta, Altmann u.a. –, so war es ab demJahre 1908 fast ausschließlich seine Mitarbeiterin und Lebensgefährtin Marie Steiner von Sivers, die die Publikation seiner Werke betreute.
Mit Steiners Eintritt in die Theosophische Gesellschaft im Jahre 1902 erfuhr insbesondere seine Vortragstätigkeit eine immense Ausdehnung. Allein in Berlin hat er über 1000 Vorträge gehalten. Insgesamt waren es über 6500. Durch die vor allem hiermit verbundene Reisetätigkeit war es ihm immer seltener möglich, die ihm von seinen Verlegern gesetzten Fristen einzuhalten. Um ihn von der Bürde des ständigen Arbeitens unter Termindruck zu befreien, gründete Marie (Steiner)-von Sivers im Jahre 1908 den «Philosophisch-Theosophischen Verlag» (später: «Philosophisch-Anthroposophischer Verlag»). Von nun an wurden dort seine geschriebenen Werke, vor allem aber die Mitschriften seiner Vorträge publiziert. Zu Lebzeiten Rudolf Steiners, also bis zum Jahre 1925, waren es, neben einer relativ kleinen Anzahl neuer Schriften, etwa 50 Vortragszyklen sowie zahlreiche Einzelvorträge. Bis zum Todesjahr von Marie Steiner (1948) – ihr war gemäß der von Rudolf Steiner getroffenen testamentarischen Verfügung das alleinige Recht an der Verwaltung seines gesamten Nachlasses und damit auch das der Herausgabe seiner Werke übertragen worden –, waren annähernd 500 Titel in dem von ihr geleiteten Verlag erschienen. Zur Weiterführung der herausgeberischen Arbeit nach ihrem Ableben gründete Marie Steiner, die vierzig Jahre lang die Leitung des Verlages und die Verantwortung für die Herausgabe der Schriften und Vorträge Rudolf Steiners innehatte, im Jahre 1943 die Rudolf Steiner-Nachlassverwaltung, Verein zur Verwaltung des literarischen und künstlerischen Nachlasses von Dr. Rudolf Steiner.

Die Aufgabe zur Schaffung einer Gesamtausgabe

Hatte bereits die Gründung des Nachlassvereins testamentarischen Charakter, so verlieh Marie Steiner ihren Absichten zusätzlich Nachdruck, indem sie in ihrem Testament den Nachlaßverein zu ihrem Universalerben einsetzte. Im «Übereignungsvertrag» vom 1. Dezember 1947, also etwa ein Jahr vor ihrem Tod, hat sie die Aufgaben der Nachlassverwaltung so formuliert: «Die Mitglieder des Vereins der Nachlass-Verwaltung haben darüber zu wachen, dass die Herausgabe des Werkes von Rudolf Steiner nach Möglichkeit und bestem Wissen und Gewissen in dessen Sinn erfolgt, dass namentlich auch kein Raubbau an den geistigen Inhalten getrieben wird, und daß Rudolf Steiners Werk mit seinem Namen verbunden bleibt.
Das gesamte noch unveröffentlichte Werk Rudolf Steiners soll möglichst vor Ablauf der Schutzfrist veröffentlicht werden, wodurch am besten vermieden wird, daß Fälschungen an die Öffentlichkeit gelangen. Gekürzte oder schlechte Nachschriften müssen bearbeitet und in eine bessere Form gebracht werden, da gerade durch sie der gute Name Rudolf Steiners als Stilist geschädigt wird.

Die von Rudolf Steiner selbst geschriebenen und als Bücher erschienenen Werke sollen wenn immer möglich zu einer schönen Gesamtausgabe vereinigt werden. Das in Vorträgen und Notizen enthaltene Werk Rudolf Steiners ist zu einem geordneten, chronologisch, fachlich und einheitlich gegliederten Ganzen zu vereinigen und auch äußerlich in die bestmögliche Form zu bringen und als eine zweite Kategorie in die Gesamtausgabe der Werke einzureihen; als weitere Kategorien die noch nicht gedruckten, gekürzten Nachschriften oder Aufzeichnungen, die im Dornacher Archiv vorhanden sind, ferner die unvollständigen oder gekürzten Nachschriften und Notizen aus den Jahren 1902–1912.»

Das Entstehen der Rudolf Steiner Gesamtausgabe

In der Folgezeit konzentrierte sich die Tätigkeit der Nachlaßverwaltung auf drei Bereiche: die Sichtung, Ordnung und Pflege des Nachlasses, die Herausgabe der Gesamtausgabe, mit der 1955/56 begonnen wurde, und die verlegerische Arbeit, für die der Rudolf Steiner Verlag, bis 2006 der Nachlassverwaltung angeschlossen, seit 2007 als eigenständige Aktiengesellschaft firmierend, verantwortlich zeichnet.
Im Unterschied zu vergleichbaren editorischen Unternehmungen hat es eine ausgiebige Planungsphase bzw. Vorbereitungszeit, in der die Archivbestände bis ins einzelne erfaßt und ausgewertet worden wären, im eigentlichen Sinne nicht gegeben. Einerseits drängte die Zeit, mit der Publikation noch unveröffentlichter Texte zu beginnen, da die Schutzfrist ursprünglich im Jahre 1955 ablaufen sollte. Wenige Monate vor diesem Zeitpunkt wurde sie dann auf 50, später sogar auf 70 Jahre verlängert. Andererseits hätten bei dem außergewöhnlichen Umfang des Steinerschen Nachlasses (Tausende von Vortragsnachschriften und Notizzetteln, einige hundert Briefe, Notizbücher, Skizzen usw.) entsprechende Vorarbeiten viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in Anspruch genommen, was bedeutet hätte, daß ein wesentlicher Teil des Werkes von Rudolf Steiner über einen langen Zeitraum der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestanden hätte. Dies konnte jedoch aufgrund des großen Interesses und der mit dem Werk verbundenen Aufgabenstellungen nicht in Betracht kommen. Das erklärt auch, daß seit Beginn der Herausgabe immer wieder gewisse Veränderungen bei der Zusammenstellung einzelner Vortragsbände sowie Korrekturen bei neu aufzulegenden Bänden notwendig wurden, was aber letztlich der Authentizität der Texte, ihrer systematischen und chronologischen Zuordnung sowie der Handhabung des Werkes in seiner Gesamtheit zugute kam bzw. kommt. Obwohl heute die Schutzfrist abgelaufen ist, bezieht sich diese nur auf Ausgaben, die vor 70 Jahren erschienen sind, auf die editierten Bände der Gesamtausgabe hat der Verlag nach wie vor das Copyright inne.

Die Rudolf Steiner Gesamtausgabe heute

Mittlerweile liegen in der Gesamtausgabe etwa 340 Bände (Schriften und Vorträge) sowie ein großer Teil des künstlerischen Werkes vor. Bis heute noch nicht edierte Bände verlangen eine besonders arbeitsaufwendige Betreuung, liegen dazu doch meist nur unvollständige Aufzeichnungen oder schwierig zu ordnende Materialien vor.
Da der Verlag und die Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung es auch als ihre Aufgabe ansehen, das Werk – im Rahmen des Möglichen – ständig verfügbar zu halten, werden vergriffene Bände immer wieder neu aufgelegt, was vor allem beim Vortragswerk bisweilen mit außerordentlich aufwendigen Arbeiten verbunden ist. So müssen in manchen Fällen die Texte erneut mit Unterlagen verglichen werden, die erst neu zugänglich geworden oder dem Archiv zugekommen sind; in Einzelfällen erweist sich eine teilweise oder vollständige Neuübertragung der Originalstenogramme als erforderlich. Für die Erarbeitung bzw. Ergänzung der jedem Band beigegebenen Hinweise bedarf es vielfach zeitaufwendiger Recherchen, etc.

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